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Wie auch in der Presse berichtet wurde, wurden auf Initiative von Herrn Landrat von Löwis Ende letzten Jahres Gespräche über eine gütliche Einigung im anhängigen Rechtsstreit über die Nutzung der Söllbachaualm als Event-Gaststätte aufgenommen. Das weitere Gespräch im Landratsamt auf Arbeitsebene Anfang März diesen Jahres hatte einen vielversprechenden Verlauf genommen. Unser Vorschlag, der dem Anliegen des Eigentümers nochmals deutlich entgegengekommen ist, wurde von den Vertretern des Landratsamtes und vom Vertreter der Gemeinde vorbehaltlich der Zustimmung des Bürgermeisters/Gemeinderats als aussichtsreiche Grundlage einer möglichen Einigung betrachtet.
Auch vom anwaltlichen Vertreter des Eigentümers wurde eine umgehende Rückäußerung in Aussicht gestellt.

Unverständlicherweise hat sich dann der Rechtsbeistand des Eigentümers nach mehrmaligem Nachhaken erst 3 Monate nach dem Gespräch Mitte Juni dieses Jahres im Namen seines Mandanten zu dem Vorschlag geäußert. Dabei hat er weitere Forderungen gestellt, die weit über die Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts hinausgehen, ohne auf unser zentrales Anliegen, nämlich die Beschränkung der Hüttenabende auf 22:00 auch nur ansatzweise einzugehen.
Aus unserer Sicht handelt es sich bei dem Gegenvorschlag letztlich um eine verkappte Ablehnung der ins Auge gefassten gütlichen Einigung.

Auch ein letztmaliger Versuch, über Herrn Landrat von Löwis einen Meinungsumschwung herbeizuführen, hat leider zu keiner Bewegung in der Sache geführt.

Wir sehen daher zu unserem Bedauern keine positive Verhandlungsperspektive mehr. Insbesondere die überraschende Verknüpfung mit dem Anschluss der Alm an die Was- serversorgung der Gemeinde, die außerhalb unserer Entscheidungsmöglichkeiten liegt,
lässt eine lösungsorientierte Weiterführung der Gespräche als nicht realistisch erschei- nen. Da sich die bestehende Situation im Ergebnis zu Gunsten der Gaststättenbetreiber auswirkt, ist möglicherweise das Interesse, auf unsere Anliegen einzugehen, insgesamt nicht allzu groß. Die Entwicklung bei der Art der Bewirtschaftung der Söllbachaualm, die immer offenkundiger von der genehmigten almtypischen Nutzung abweicht, spricht wegen ihrer großen Bezugsfallwirkung zudem für eine obergerichtliche Klarstellung der Rechtslage.
Party- und Eventtourismus wie die für den 30. Juli angekündigte Kochveranstaltung mit 6 Spitzenköchen zu 249.- € pro Person stehen in eklatantem Widerspruch zur Rechtslage und zu der vom Landratsamt genehmigten Nutzung.

Die Ausgabe 'almtypischer Speisen' war einst Grundlage der gaststättenrechtlichen Genehmigung!

Dass die Alm laut Aussage von Herrn Landrat von Löwis in der Bildzeitung vom 12.7.2023 "gut angenommen wird", kann dabei nach unserer Auffassung nicht das Kriterium sein.
Darin liegt ja gerade die große Gefahr einer schrankenlosen Vermarktung unserer Umwelt mit allen Folgen für Natur und Landschaft. Die Einlassung erweckt zumindest den Eindruck,
dass auch im LRA für diese Tendenzen ein gewisses Wohlwollen herrscht. Eine solche Nutzung erfolgt weit jenseits der Genehmigung und damit auch jenseits des anhängigen Rechtsstreits. Nach eigener Aussage des Betreibers stellt sie aber unstrittig den Kern des verfolgten Konzepts dar. Wir sehen das LRA da- her gefordert, diesen Tendenzen, unabhängig von dem Rechtsstreit im Rahmen der gesetzlichen Bauaufsicht Einhalt zu gebieten und für Recht und Ordnung zu sorgen.

Die Gütigkeit der Behörden zeigt sich auch im Austausch des jahrhundertealten Flurnamen 'Söllbachaualm' in den effekthascherischen Prestige-Titel 'Saurüsselalm'.
Auf der Grundlage eines Marketinggags wurde der traditionelle Namen im Bayernatlas bereits abgelöst.
Ein Vorgang, der die Gesamtsituation geradezu idealtypisch auf den Punkt bringt!

 
Karte von 2008 mit Originalnamen                                                                             Bayern-Atlas aktuell mit neuem Namen

Unter den gegebenen Umständen können wir die Vergleichsverhandlungen wegen der offensichtlich fehlenden Erfolgsaussichten nicht weiterführen. Die beteiligten Verbände werden jetzt den beschrittenen Rechtsweg konsequent fortsetzen.
Insbesondere die geschlossenen Veranstaltungen dürften dann nach Beendigung des Rechtsstreits der Vergangenheit angehören.

Die gemeinsame Presseerklärung vom Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) und SGT finden sie hier!