Sehr geehrter Herr Landrat,
der Verein zum Schutz der Bergwelt (VzSB) als anerkannter Naturschutzverband und die 9 ange- schlossenen Verbände (s.o. und u.) bedanken sich für die Gelegenheit, zu dem o. g. Verfahren eine Stellungnahme abgeben zu können. Wir nehmen zu den überarbeiteten Entwürfen der LSG-Verordnungen wie folgt Stellung:
Die 9 Verbände, die sich dieser Stellungnahme angeschlossen haben, und der federführende VzSB haben sich entschieden, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben. Anlass hierfür ist nach überein- stimmender Auffassung der beteiligten Organisationen die herausragende Bedeutung, die die Land- schaftsschutzgebiete für den Erhalt der Kultur- und Naturlandschaft unseres Landkreises Miesbach haben. Dies erfordert ein gemeinsames Handeln.
2. Haltung der Verbände
Mit den ausgelegten VO-Entwürfen sollen die bereits seit 1955 bestehenden und aktuell als Zwischen- lösung maximal bis Ende 2026 einstweilig sichergestellten Verordnungen aktualisiert, die Gebietsab- grenzungen insbesondere der baulichen Entwicklung der Gemeinden angepasst und die rechtlichen Unsicherheiten aus dem nicht mehr nachvollziehbaren Verlust der Originalkarten beseitigt werden.
Die Landschaftsschutzgebiete waren und sind für die landschaftliche Attraktivität und damit für die Be- wahrung der einmaligen Natur und Landschaft des Landkreises Miesbach von zentraler Bedeutung. Sie haben maßgeblich dazu beigetragen, dass der Landkreis noch heute über eine herausragende Natur- und Landschaftsausstattung verfügt. Sie sind für die Erhaltung der Landschaft unverzichtbar, da sonstige gesetzliche Bestimmungen den Schutz der Landschaft nicht in ausreichendem Maße gewähr- leisten.
Landschaftsschutzgebiete sind daher die einzige rechtliche Möglichkeit, die Attraktivität unserer Land- schaft umfassend zu schützen und zu erhalten. Anlass für die Ausweisung der Landschaftsschutzge- biete im Jahr 1955 war schon damals der spürbare Siedlungs- und Erholungsdruck. Dieser Druck auf unsere Natur und Landschaft ist nach wie vor ungebrochen. Die Landschaftsschutzgebiete müssen daher dringend erhalten und fortgeschrieben werden, um unseren Nachkommen eine lebenswerte Um- welt zu bewahren, aber auch um die Grundlage unseres Wohlstands zu sichern.
Die rechtlichen Zweifel am rechtlichen Bestand der Landschaftsschutzgebiete sind durch wiederholtes ungeklärtes Fehlverhalten einzelner Verantwortlicher entstanden. Es wäre ein historisches Versagen vor der Weitsicht unserer Vorväter und der Verantwortung für unsere kommenden Generationen, wenn dieses Fehlverhalten nicht korrigiert und ein Großteil unserer schutzwürdigen Landschaft damit seinen Schutz verlieren würde.
Dabei ist zu beachten, dass der Landkreis auch aufgrund der Alpenkonvention zur Erhaltung seiner Schutzgebiete gesetzlich verpflichtet ist. (vgl. Art. 11 Protokoll Naturschutz und Landschaftspflege der Alpenkonvention; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.1.2023 – 10 CN 1.23 Rdnr. 23, 29).
Die Verbände danken der Arbeitsgruppe des Kreistages und der Naturschutzverwaltung des Landrat- samtes Miesbach, die sich in vielen Sitzungen engagiert um einen Ausgleich der widerstreitenden In- teressen bemüht haben. Die Einwände der Verbände, insbesondere nur Anzeigepflicht für erhebliche Landschaftseingriffe wie Wegebau, teilweise Ausnahme kommunaler Bebauungspläne, wurden leider weitestgehend nicht berücksichtigt. Auch wenn wir unsere Anregungen und Einwände nach wie vor für zutreffend halten, erkennen wir die vorgelegten Entwürfe als Ergebnis eines demokratischen und trans- parenten Prozesses an. Der grundsätzliche Schutz unserer Landschaft geht den aus unserer Sicht noch wünschenswerten Einzelregelungen vor. Wir stellen daher unsere erhobenen Bedenken zurück und akzeptieren die ausgelegten Entwürfe. Allerdings möchten wir darauf hinweisen, dass wir einige Punkte der Verordnungen, insbesondere bezüglich der Gebietsabgrenzungen und Details der Verord- nungstexte, weiterhin sehr kritisch sehen. Lediglich zum Thema Radfahren, das nun außerhalb der Verordnungen geregelt werden soll, wird der Deutsche Alpenverein eine ergänzende Stellung- nahme abgeben.
3. Appell
Die überarbeiteten Verordnungen kommen nochmals den Anliegen der Landwirtschaft und der Kom- munen entgegen. Berechtigte und nachvollziehbare Einwände dieser gesellschaftlichen Gruppen sind in einem umfassenden Abwägungsprozess ausgeräumt worden und damit nicht mehr erkennbar. Die Forderung, die Verordnungen zu einem „zahnlosen Tiger“ zu machen, können wir daher nicht akzep- tieren. Wir appellieren daher an den Kreistag und seine Mitglieder, unserer einmaligen Natur und Land- schaft den notwendigen Schutz nicht zu verweigern, und nunmehr die Verordnungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Im Namen aller beteiligten Organisationen mit freundlichen Grüßen
gez.
Dr. Sabine Rösler 1. Vorsitzende
gez.
Lorenz Sanktjohanser 2. Vorsitzender
