Schutzgemeinschaft
Tegernseer Tal

Wie viel "frischen Wind" verträgt die Bergwelt?

Viel "Frischer Wind" soll ab Anfang Dezember 2025 unter dem Wallberggipfel wehen, wenn ein neues Pächterpaar das Panorama-Restaurant am Wallberg übernimmt. Gemeint sind damit publikumsstarke Events wie z.B. ein Perchtentreiben der Penzberger Beaschdn einschließlich Feuershow im Dezember, eine rauschende Silvesternacht über dem Tegernsee und als Highlight das Snow Peak Festival am 7. Februar 2026, an dem der Wallberg zur "Bühne für eine Nacht" werden soll, "die man nicht vergisst". Eine unbeschränkte Nachtfahrgenehmigung der Wallbergbahn sorgt dafür, dass die Gäste nach dem Abfeiern wieder unversehrt ins Tal finden. Ist es das, was unsere Bergwelt braucht?

Das sensible Gleichgewicht zwischen touristischer Nutzung mit ihren Folgewirkungen und dem Respekt vor dem Eigenwert der Natur in Form einer einzigartigen Arten- und Lebensraumvielfalt scheint sich in den letzten Jahren trotz umfangreicher Schutzmaßnahmen stark zu Ungunsten der Naturausstattung zu verschieben. Die Inanspruchnahme von Flächen für die Freizeitgesellschaft dringt in immer größere Höhenlagen vor und entwertet die Bergwelt in ihrer Funktion als letztem Rückzugsraum für eine hochgradig schutzwürdige Flora und Fauna. Besonders schwerwiegend für die Tierwelt sind Störungen in der kalten Jahreszeit, wenn die Nahrungsressourcen knapp werden und mit der Energie gut gehaushaltet werden muss.

Die Planung zur Umwandlung des Panoramarestaurants am Wallberg in eine "Eventlocation" wird deshalb von den Naturschutzverbänden im Landkreis Miesbach in ihrer aktuellen Form abgelehnt. Dem Konzept fehlt jeglicher Ansatz zur Vereinbarkeit der geplanten Veranstaltungen mit den Vorgaben des Natur- und Landschaftsschutzes. Konkret geht es dabei aktuell vor allem um Licht- und Lärmemissionen während der Wintermonate. Die Angebote enthalten weder einen Verzicht auf Böller, Feuerwerkskörper oder Lichtemissionen bei der Silvesterparty, noch irgendwelche Licht- und Lärmbeschränkungen des Techno-Events. Im Gegenteil wird mit unvergleichlichem Blick ins Tal, pulsierenden Beats und treibenden Techno-Rhythmen geworben. Insbesondere die zu erwartenden Licht- und Lärmemissionen sind angesichts der emissionsstarken Plateaulage und aufgrund ihrer Bass Drum-lastigen Störwirkung auf Wildtiere nicht hinnehmbar. Daran ändert sich auch nichts, wenn das ursprünglich im Außenbereich geplante Event nach innen verlagert wird. Die für 200 Personen ausgelegten Räumlichkeiten werden aus den Nähten gesprengt, wenn 350 Technos-Fans abfeiern wollen. Und die zeitliche Begrenzung von 14.00 - 22.00 Uhr wird sich kaum durchsetzen lassen, da die Szene in der Regel nach 22.00 Uhr erst so richtig loslegt. Der Lärmpegel kann so nicht begrenzt werden.

Auch die gesetzlichen Vorgaben scheinen bei der Planung keine Rolle gespielt zu haben. So wäre aus Sicht der Verbände zwingend eine FFH-/SPA-Verträglichkeitsprüfung für das keine 900m entfernte Natura 2000- und Vogelschutzgebiet „Mangfallgebirge“erforderlich, da auch von externen Quellen („in Zusammenwirkung mit anderen Plänen und Projekten“, FFH-RL Art. 6,Abs.3) keine Störung oder Beeinträchtigung der Schutzgüter ausgehen darf (Verschlechterungsverbot). Zudem sind die Vorgaben des Bayerischen Alpenplans für die Zone A sowie der nah angrenzenden Ruhezone C und der Alpenkonvention und hier v.a. Art. 9 "Eingriffe in Natur und Landschaft", Art. 10 "Grundschutz" und Art. 14 "Natur- und Artenschutz einschlägig. Art. 4 bindet die Vertragsparteien an eine verpflichtende Einhaltung dieser Vorgaben auch in anderen Politiken, wie z.B. dem Tourismus. Der Wallberg liegt zudem seit 1956 innerhalb des einstweilig sicher gestellten Landschaftsschutzgebiets "Tegernsee und Umgebung", in dem die Natur beeinträchtigende Veränderungen nach Art. 3 nicht vorgenommen werden dürfen. In der aktuell in Aufstellung befindlichen LSG-Kulisse des LSG „Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge“ werden die entsprechenden Auflagen nach Arrondierung der LSG-Grenzen weiter konkretisiert und sowohl eine Beunruhigung wildlebender Tiere als auch eine Störung der Ruhe und Erholung in der Natur durch Lärm, Licht oder auf andere Weise (insbesondere durch Tonwiedergabegeräte o.Ä.) verboten bzw. erlaubnispflichtig macht. Schließlich sind auch die Bestimmungen des BNatSchG (z.B. § 44 Artenschutz, z.B. für die nahe gelegene Fledermauskolonie) und des BayNatSchG (dort z.B. Art. 2 Alpenschutz) einzuhalten.

Techno-Events zählen weder zu den landschaftsbezogenen noch zu den naturverträglichen Freizeitnutzungen, welche nach der LSG-Verordnung ausdrücklich weiterentwickelt und gesichert werden sollen. Es gibt wohl kaum einen größeren Gegensatz als den zwischen den hämmernden technisch-elektronischen Rhythmen dieser Musikrichtung und der beschaulichen Winterruhe der Bergwelt. Techno braucht keine grandiose Naturausstattung. Und genauso wenig können wir Techno in der winterlichen Bergwelt brauchen. Etwas mehr Empathie und Respekt gegenüber Natur wäre dagegen dringend angebracht.

Die Naturschutzvereinigungen des Landkreises Miesbach fordern deshalb Sie, sehr geehrter Herr Landrat von Löwis auf, Ihre Behörde anzuweisen, die bereits erteilten (Nachtfahrgenehmigung für die Bergbahn) und beantragten Genehmigungen bzw. auch nicht beantragte, aber fest geplante störintensive Veranstaltungen genauestens zu prüfen und den Ausverkauf unserer Bergwelt durch derartige Eventorganisationen konsequent zu verhindern.

Die Naturschutzvereinigungen unterstützen die Gemeinde Rottach-Egern in ihrem Widerstand gegen derartige Veranstaltungen.

Die Tegernseer Tal Tourismus GmbH wird dringend aufgefordert, sich von derartigen Veranstaltungen wie die geplanten am Wallberg zu distanzieren, und ein naturverträgliches, die naturschutzrechtlichen Vorgaben beachtendes Tourismuskonzept vorzulegen.