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Mit Entsetzen haben wir von den Plänen gelesen, am Ödberg einen Parkplatz mit 150 (!) Stellplätzen anzulegen.

Die Ödberg GmbH hat hierfür bei der Gemeinde Gmund einen Bauantrag gestellt.

Der beratende Gmunder Ortsplanungsauschuss kam zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben planungsrechtlich nicht zulässig ist,

da das Gebiet im Aussenbereich und im Landschaftsschutzgebiet liegt und es sich um kein privilegiertes Vorhaben handelt.

Nach § 35 Abs 2 BauGB wäre es nur zulässig, wenn keine öffentlichen Belange beeinträchtigt wären.

Diese sind hier aber sehr wohl berührt: das Landschaftsbild wird massiv in Mitleidenschaft gezogen (siehe Landschaftsschutzgebietsverordnung)

Auch der Ortsplanungsausschuss muss einräumen, dass das „Ortsbild erheblich beeinträchtigt“ wird.

(Nachzulesen im Gmunder Gemeindeboten Mai/2020)

Dennoch beschließt der Gemeinderat mit nur einer Gegenstimme, die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigungsfähigkeit vom

Landratsamt Miesbach prüfen zu lassen.

Die Bauamtsleiterin empfiehlt, den Bauantrag von der Gemeinde stellen zu lassen, um ein öffentliches Interesse zu suggerieren.

Dann könnte das LRA über eine Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplans und anschl. Bebauungsplans) das Vorhaben bewilligen.

Dies würde aber eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet bedeuten.

Damit wären ‚Tür und Tor‘ geöffnet für zusätzliche Erweiterungen, auch Hochbau wäre dann erlaubt!

Bei dem Antrag der Ödberg GmbH kann es sich doch maximal um eine Befreiung vom LSG nach §67 BNatSchG handeln.

Auch die dann ermöglichte ‚geringfügige Bebauung‘ lehnen wir jedoch entschieden ab!

Das Freizeitgelände Ödberg verfügt bereits über einen ausreichend großen Parkplatz. (Anzahl der Stellplätze wären zu ermitteln)

Zeitgemäßer und ökologisch sinnvoller wäre es statt dessen, einen Shuttleservice zum Gmunder Bahnhof einzurichten, falls erforderlich.

Das Landschaftsschutzgebiet 'Tegernsee und Umgebung‘ sollte endlich als solches respektiert und nicht weiter missachtet werden!

Die Erfahrung zeigt, dass beim Anlegen solcher Parkplätze in Salamitaktik vorgegangen wird: erst nur die Anfahrt aufkiesen, dann

die Verkehrswege, schließlich die Stellplätze um schlussendlich alles zu asphaltieren; der Ordentlichkeit und leichteren Pflege wegen!

Zu beobachten beispielsweise am Parkplatz Seeglas, der peu à peu bis zur Gärtnerei Palme ausgedehnt wurde.

Am Ödberg steht noch viel Schlimmeres zu befürchten: sollte tatsächlich die Herausnahme gelingen, könnte dort statt des beantragten

Parkplatzes auch ein Freizeitpark entstehen….peu à peu natürlich...

Wir bitten Sie als Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde deshalb eindringlich, dem Vorhaben nicht zuzustimmen.

Der Parkplatz ist unzulässig und landschaftszerstörend und muss dringend verhindert werden!