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Die SGT beobachtet seit langem die Entwicklung am Freizeitpark Oedberg kritisch.
Der Umweltausschuss des Kreistages hatte im März 2023 die Herausnahme von Flächen aus dem Landschaftsschutzgesetzes zu Gunsten eines geplanten Bikeparks wie berichtet abgelehnt. 
Dabei hat sich im Lauf des Entscheidungsprozesses herausgestellt, dass der Freizeitpark eine Reihe nicht genehmigter Bauten und Nutzungen aufweist.
Nun werden 3 Verstöße gegen Auflagen zu Ausgleichsmaßnahmen, gefordertem Hagschutz und Schutzstreifen-Sicherung sowie
illegale Park- und Campingplätze zur Anzeige gebracht.
Lesen Sie im Folgenden die komplette Klageschrift und machen sich an Hand der Bilder oder vor Ort ein eigenes Bild der nicht hinnehmbaren
Auswüchse rund um das Freizeitgelände Oedberg.
Die Anzeige ging an die Untere Naturschutzbehörde des LRA Miesbachs und an den Ersten Bürgermeister der Gemeinde Gmund, die für die Einhaltung der geforderten Ausgleichsmaßnahmen zuständig ist.

Es handelt sich um folgende Klagepunkte:

1. Nicht durchgeführte Ausgleichsmaßnahmen aus Bebauungsplan 46 (2011) und aus Bebauungsplan 46/1 (2021)

1a) Im BPlan 2011 sind 4300 qm Ausgleichsfläche nördlich des Eingriffsvorhabens ausgewiesen, eine Teilfläche der FlNr. 155 / Gmund. Für diese war eine Extensivierung vorgeschrieben. Sodann Zitat: „Zur Sicherung der optischen Eingrenzung der Ausgleichsfläche in Richtung der Wirtschaftswiese in Südenosten sind drei Einzelbäume (Grauerle, Esche) in Hochstammqualität zu planen (s. Abb. 7).“ Auf der Abb. 7 sind 8 (sic) Bäume eingezeichnet mit der Kennzeichnung „geplante Baumpflanzung zur Abgrenzung der Ausgleichsfläche“.

Diese Bäume wurden augenscheinlich nie gepflanzt und sind heute nicht vorhanden.

1b) Im BPlan 2021 wird zum Hagschutz verfügt: Zitat: „Die Erweiterung der Stellplatzfläche im Westen erfolgt mit ... ausreichendem Schutzabstand zu den Bäumen sowie der Vorpflanzung mit einer Strauchreihe, um eine Nutzung des Schutzstreifens zu vermeiden.“ Es ist „mindestens ein Schutzabstand zum jeweiligen Baumstamm der Biotophecke von 5,0 m einzuhalten.“

Es sind weder die Schutzstreifen gepflanzt noch wird der Abstand von 5,0 m für die Nutzung eingehalten. Teilweise geht sogar der Schotterbelag nahe bis an den Baumstamm. Siehe Abb. 1 und 2.

Wir bringen beide Mängel zur Anzeige und bitten um Durchsetzung der Realisierung dieser vorgeschriebenen Maßnahmen.

2. Vermuteter neuer Schwarzbau „Glampingzelte“

Im BPlan 2021 wurde westlich der Talstation des Skilifts in leichter Hanglage Gelände für Camping neu ausgewiesen. Aktuell stehen an der Südseite dieses ausgewiesenen Geländes vier fest montierte Zelte, in der Preisliste des Unternehmers als „Glampingzelte“ bezeichnet. Siehe Abb. 3 und 4.

Wir bringen zur Anzeige, dass diese Zelte sowie eine dazugehörige Zufahrt unserer Ansicht nach außerhalb des erlaubten Bereiches gebaut/errichtet wurden, und damit nicht genehmigt sind.

Wir bitten um Prüfung dieses Sachverhalts und um entsprechende Aktion.

3. Zusätzliche Nutzung des ungenehmigten Ostparkplatzes (außerhalb des Betriebsgeländes) für Camping

Wie bekannt wurde auf einer Wirtschaftswiese östlich des Betriebsgeländes eine ungenehmigte doppelte Schotterstraße errichtet und dieser Bereich wird ebenfalls ungenehmigt regelmäßig als Parkplatz verwendet.
2023 wurde beobachtet, siehe Abb. 5, dass dieses Gelände ebenfalls ungenehmigt zusätzlich als Campingplatz zur Verfügung gestellt wurde.

Wir bringen diese zusätzliche Nutzung zur Anzeige und bitten um Prüfung des Sachverhalts und um entsprechende Aktion.

Sehr geehrter Herr Besel,

wir wurden vom LRA informiert, dass die Überwachung und Durchsetzung von Ausgleichsmaßnahmen primär in der Verantwortung der entsprechenden Gemeinde läge; insoweit möchten wir Sie bitten, die Anzeige (1) zu prüfen und entsprechend zu agieren.

 

Anhang: Fotos

 

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Abb. 1 und 2: Keine Strauchreihe zum Hagschutz, kein Abstand von 5,0 m zum Stamm

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Abb. 3 und 4: Glamping-Zelte

Abb. 5: Camping auf ungenehmigtem Ostparkplatz

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