Tragfähiger Kompromiss zur Beruhigung des Naturraums und zum gastwirtschaftlichen Betrieb der Saurüsselalm/Gem. Bad Wiessee
(vormals Söllbachaualm)
(München/Gmund 24. April 2026):
Das Landratsamt Miesbach hat mit Bescheid vom 22.4.2026 den Bauantrag auf Genehmigung einer almwirtschaftlichen Gaststätte (Saurüsselalm) in abgeänderter Form genehmigt.
Ihr liegt eine neu gefasste Betriebsbeschreibung des Eigentümers zu Grunde, die vom bisherigen Betriebskonzept deutlich Abstand nimmt.
Kern der neuen Regelung ist, dass der tägliche Betrieb generell auf 09:00 bis 19:00 Uhr begrenzt wird.
Auch Sonderveranstaltungen müssen daher spätestens um 19:00 Uhr enden. Damit wird die Beunruhigung der Natur und Tierwelt ganz erheblich reduziert.
Im Gegenzug entfällt die schwer zu kontrollierende Unterscheidung von Regelbetrieb und Sonderveranstaltungen.
Die Versorgung von Wanderern, Bergsteigern und Radfahrern mit almtypischen Speisen steht im Vordergrund.
Zudem wird auf eine Beleuchtung der Zuwegungen vollständig verzichtet, die Außenbeleuchtung der Alm wird nach naturschutzfachlicher Abstimmung auf das notwendige Maß reduziert,
eine musikalische Beschallung der Terrasse ist nach Sonnenuntergang nicht mehr gestattet und die Eingriffe in Natur und Landschaft müssen auf der Grundlage eines landschaftspflegerischen Ausgleichskonzepts ausgeglichen werden.
Damit haben das Klageverfahren des Vereins zum Schutz der Bergwelt (VzSB), unterstützt von der Schutzgemeinschaft Tegernseer Tal (SGT),
und der Einsatz der beiden Vereine zu einer entscheidenden Beruhigung des Naturraums um die bis vor wenigen Jahren noch einsame und bisher gastwirtschaftlich nicht genutzte Söllbachaualm geführt.
Im vorausgehenden Klageverfahren wurde festgestellt, dass für die Verbände eine Klagebefugnis besteht und dass für das Vorhaben keine Privilegierung vorgelegen hat.
Damit ist auch für vergleichbare Situationen geklärt, dass keine gaststättenrechtlichen Genehmigungen für andere Almhütten erteilt werden können.
Da aber die Baugenehmigung bei der Söllbachaualm bereits realisiert war, musste für den vorhandenen Bestand eine Lösung gefunden werden.
Der nun erzielte Kompromiss berücksichtigt sowohl die Anliegen der Umweltverbände als auch die Interessen des Betreibers und der Gemeinde Bad Wiessee. Die beteiligten Verbände sehen in der vom Landratsamt nunmehr genehmigten reduzierten Betriebsweise eine für alle Seiten vertretbare und tragfähige Lösung.
Für einen etwaigen Shuttlebetrieb, der in der vorliegenden Baugenehmigung nicht zugelassen wurde, würde ein eigenes Befreiungsverfahren nach der StVO und der Landschaftsgebietsverordnung notwendig werden. Ein solcher Shuttleservice müsste sich damit auch nach den Vorgaben der unteren Naturschutzbehörde richten.
Die Verbände lehnen einen Shuttleservice wegen einer unerwünschten Nachahmungswirkung ab.
Wir bedanken uns bei Herrn Landrat Olaf von Löwis für seinen Einsatz für diesen tragfähigen Kompromiss, der ein neues naturverträgliches Betriebsverständnis voraussetzt.
Dieses muss erst noch in der Praxis zum Leben erweckt werden. Mithin werden wir die weitere Entwicklung im Auge behalten.
