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Unser größter Erfolg!

Am 22.Juli 2008 hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat den Bau eines Luxushotels am Nordufer des Tegernsees in der geplanten Form untersagt.
Der entsprechende Bebauungsplan der Gemeinde Gmund am Tegernsee missachte Denkmalschutz-Belange, verstoße damit gegen die Bayerische Verfassung und sei somit nichtig,
heißt es in der Entscheidung des Gerichts.

Der Münchner Bauunternehmer Stefan Schörghuber hatte das denkmalgeschützte Gut Kaltenbrunn am Nordufer des Sees zu einem Tagungs- und Wellness-Hotel ausbauen wollen.
Das Projekt hatte für jahrelangen erbitterten Streit gesorgt. Mehrere Gegner, darunter der damalige SGT-Vorsitzende Ferdinand Graf Spiegel,
hatten beim VGH Popularklage gegen den geplanten Bau erhoben (Az. Vf. 11-VII-07).
Der Bebauungsplan missachte die Belange des Denkmalschutzes „in sachlich schlechthin nicht mehr zu rechtfertigender Weise", heißt es in der VGH-Entscheidung.
Insgesamt sei beim Planungsvorgang „dem besonders hohen Gewicht des Denkmalschutzes in keiner Weise Rechnung getragen worden".
„Die Realisierung des Bebauungsplans würde das traditionelle Gut Kaltenbrunn sowohl in seiner baulichen Substanz als auch in seinem Erscheinungsbild grundlegend verändern", heißt es.
Von dem Denkmal bliebe nichts weiter als ein „gewisser Erinnerungswert“.

Schörghubers Familie hatte das Gut bereit im Jahr 1975 gekauft. Im Jahr 2001 legte der Münchner Unternehmer dann seine Hotel-Pläne vor.
Das Großprojekt segnete der Gmunder Gemeinderat später einstimmig ab. Allerdings formierte sich umgehend breiter Widerstand.
Neben einer eigens gegründeten Bürgerinitiative bezog vor allem die SGT federführend Stellung gegen das Bauvorhaben.
Die Kritiker scheiterten aber 2003 mit einem Bürgerbegehren gegen das geplante Luxushotel.
Die Mehrheit der Gmunder stimmte damals nämlich für das Hotel am Seeufer.

Dass das Bayerische Verfassungsgericht letztlich der Klage statt gegeben hat, gleicht einer Sensation und bescherte der SGT den größten Erfolg seit ihres Bestehens!

Hier finden Sie die Gerichtsentscheidung im PDF-Format.