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Das Biotop "Grea Wasserl" am Ringsee ist ein nährstoffarmer Quellsee mit den ihn umgebenden Streuwiesen.
In der amtlichen Kartierung wird ihm aufgrund seiner Seltenheit eine "überragende Schutzwürdigkeit" zugesprochen,
der in seiner "derzeitigen Reichhaltigkeit nur durch extensive Bewirtschaftungsformen zu erhalten" sei.
Das Gebiet genießt rechtlichen Schutz als "Geschützter Landschaftsbestandteil" und zeichnet sich durch eine
besonders wertvolle Tier- und Pflanzenwelt aus, die an nährstoffarme Verhältnisse gebunden ist.
Düngen im Uferbereich ist damit tabu. Nun wurde leider Anfang Juni durch Augenzeugen festgestellt,
dass nicht nur direkt bis an die Wassergrenze gemäht wurde, sondern auch geodelt - eine Todsünde für den Artenreichtum. Mit der Gülledüngung verschwinden durchschnittlich bis zu 80 % der Blütenpflanzen, da sie von wenigen schnellwüchsigen Pflanzen verdrängt werden.
Die SGT hat die zuständige Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Miesbach angesprochen, mit der Bitte, diesen Mißstand sofort und dauerhaft zu beheben.
Für den Erhalt des Biotops ist einmal im Jahr im Herbst zu mähen, und absolutes Düngeverbot innerhalb der festgesetzten Biotopgrenzen einzuhalten. Im Nordteil wurde wirklich bis ans Ufer gemäht und auch frisch geodelt.
Dabei wurden sogar die Seggenbulte, die halb im Wasser stehen, "abrasiert".
Das Ufer liegt komplett im biotopkartierten Bereich. Wie wichtig gerade diese Übergangszonen für seltene Arten sind, zeigt ein Fund von Helosciadium repens (Kriechender Sellerie, FFH-Art) am mittleren Ostufer im Übergangsbereich von Streuwiese zum Uferseggenried (Landform). Auch im Südteil wird die Biotopgrenze nicht eingehalten.

Mähkante bis unmittelbar ans Ufer reichend

Das Wasser ist trüb, neigt zur Schaumbildung und ist stark veralgt.
Der Kriechende Sellerie, der hier früher auch im Wasser vorkam, findet gar keine geeigneten Wuchsorte mehr
und zieht sich mehr und mehr in den oberen Quellbereich zurück.
Ein Monitoring wäre eigentlich dringend notwendig.
Zum Schutz der Quellbereiche ist die Einhaltung der kartierten Biotopgrenzen dringend geboten.
Ein 15m-Abstand ist nicht ausreichend, da dies wegen der fortschreitenden Verlandung zu rückschreitenden Biotopgrenzen führen würde.
Leider wird die Grenze aber schon seit Jahren nicht eingehalten.
Ein Blick auf die Mähgrenze (siehe Foto) zeigt die bereits stark veränderte Vegetation im bewirtschafteten Bereich.
Um den ursprünglichen Zustand wieder annähernd herbeizuführen braucht es aufwändige Aushagerungsmaßnahmen.