Schutzgemeinschaft
Tegernseer Tal

Wie bekannt wurde anfangs des Jahres 2025 eine zweite Bebauungsplanänderung zur Freizeitanlage Oedberg eingereicht.
Hintergrund ist einerseits, dass die Behörde einige Schwarzbauten festgestellt hatte, die nun nachgenehmigt werden sollen, andererseits aber auch, dass der Unternehmer beantragt,
den Park- und Camping-Raum auf dem Gelände zu vergrößern, nachdem das Landratsamt juristisch erfolgreich und endgültig das Parken auf der Nachbarwiese für illegal erklärt hat.
Die SGT vermutet weiterhin eine ungenehmigte Mehrnutzung an Parkraumfläche und hat die Behörde gebeten, diese Vermutung fachmännisch zu prüfen.
Der Leser wird es ahnen, naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen aus den Jahren 2011 und 2021 wie die Pflanzung von Bäumen, von Hagschutzgehölzen und die Absperrung des Hags auf 3,50 m Schutzabstand sind nach wie vor nicht erfolgt.
Eine besonders kreative Formulierung zur Vergrößerung des nutzbaren Parkraums im aktuellen Antrag ist uns aufgefallen:
Da soll es neu räumlich „variable Grünstreifen“ geben, auf denen allerdings ebenfalls neu zu pflanzende Bäume eingezeichnet sind.
Sollen die Bäume dann mitwandern, wenn die Autos anders parken?
Im Folgenden nochmalig alle Punkte die von uns beanstandet werden.

Hierzu hat die SGT eine Stellungnahme zum Bebauungsplan "Freizeitanlage Ödberg" abgegeben.

a)   Die Realisierung aller ausstehenden Ausgleichsmaßnahmen vor jeder Beschlussfassung

b)   Eine fachlich eindeutige Formulierung für alle Raumnutzungen und Pflanzungen vor jeder Beschlussfassung

c)    Schutzmaßnahmen sind schwerpunktmäßig auf den Schutz des Hags zu konzentrieren, der sonst langfristig keine
       Überlebenschance hat.

d)    Weiterer Flächenfraß wird von der SGT abgelehnt

Fazit:

Gegen die Veränderungen an den Standorten von Müllhäuschen und Holzhütte sowie die Büronutzung im Ski-/Radlgebäude erhebt die SGT keine Einwände. 
Die Vergrößerung des Parkplatzbereichs muss unbedingt ausgeglichen werden. 
In diesem Zusammenhang fordern wir nachdrücklich, dass die seit 2011 und seit 2021 ausstehenden Pflanzungen in diesem Frühjahr endlich vorgenommen werden und dass zusätzlich stabile und eindeutig erkennbare Absperrungen auf allen Seiten zum Hag hin montiert werden, z.B. liegende Baumstämme oder Rundholzzäune.