Schutzgemeinschaft
Tegernseer Tal

Gerichtliche Klärung zum Wegebau am Bayerbach

Wir sehen uns in unserer Kritik am Ausbau des Weges entlang des Bayerbachs bei Kreuth bestätigt.
Nachdem die Gemeinde Kreuth einen ursprünglich schmalen Wanderweg deutlich verbreitern und aufschottern ließ, wurde die Rechtmäßigkeit der Maßnahme von Naturschutzseite infrage gestellt.

Besonders kritisch bewertet die SGT den Umfang der Bauarbeiten in einem landschaftlich sensiblen Bereich.
Aus Sicht des Naturschutzes wurde dabei die Grenze zwischen einfacher Wegeunterhaltung und einem tatsächlichen Ausbau überschritten.
Der Charakter eines naturnahen Wanderweges ging weitgehend verloren.

Die Naturschutzorganisation Wildes Bayern um ihre Vorsitzende Christine Miller hat die Maßnahme intensiv verfolgt und rechtliche Schritte eingeleitet.
Nun hat das Landratsamt festgestellt, dass die ausgeführten Arbeiten über das ursprünglich genehmigungsfrei zulässige Maß hinausgingen.
Die Gemeinde Kreuth muss deshalb nachträglich ein naturschutzfachliches Gutachten vorlegen.
Für die SGT zeigt dieser Vorgang, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung von Eingriffen in sensible Natur- und Erholungsräume ist.
Gerade im Tegernseer Tal stellen naturnahe Wege einen besonderen Wert für Wanderer, Erholungssuchende und das Landschaftsbild dar. 
Ihr Erhalt sollte bei allen Maßnahmen oberste Priorität besitzen.

Die SGT fordert, die Ergebnisse des nun erforderlichen Gutachtens transparent offenzulegen und die Auswirkungen auf Natur, Landschaft und Erholung umfassend zu bewerten.
Gleichzeitig muss geklärt werden, wie es zu einem Ausbau kommen konnte, der nach Auffassung der Behörden über den genehmigungsfreien Rahmen hinausging. 

Der Fall zeigt, dass eine frühzeitige naturschutzfachliche Prüfung und die Einbindung anerkannter Naturschutzverbände keine bürokratische Hürde sind, sondern dem Schutz wertvoller Landschaftsräume dienen.