SGT reicht Stellungnahme zur neuen Landschaftsschutzverordnung ein
Das herausragende Thema im Landkreis Miesbach in diesen Tagen sind die Stellungnahmen zum Entwurf der Landschaftschutzgebietsverordnung und der Schutzgebietskarten der auszuweisenden LSGs:
- Egartenlandschaft um Miesbach
- Oberstes Leitzachtal und Umgebung bei Bayrischzell
- Schliersee und Umgebung
- Spitzingsee und Umgebung
- Tegernsee und Umgebung
- Weißachtal und Umgebung im westlichen Mangfallgebirge
Gemeinsam mit unseren befreundeten Naturschutzverbänden, Bund Naturschutz, Verein zum Schutz der Bergwelt, Landesbund für Vogelschutz, Wildes Bayern, die Biologin Gabriele Schneider und der Jagdpächter der Gemeinde Bad Wiessee, wurde auch eine Stellungnahme der SGT fristgerecht vor dem 11.8.2025 abgegeben.
"Das Erstellen der Landschaftschutzverordnungen ist ein dynamischer Prozess. Wir sind uns und nachkommenden Generationen verpflichtet, unsere einzigartige, unter anderem von der Landwirtschaft geprägten Kulturlandschaft, zu erhalten!", so Landrat Olaf von Löwis.
Wahre Worte, die allerdings beinahe untergehen, wenn wir täglich lesen müssen, wie z.B. einzelne Bürgermeister kundtun, dass sie keine Notwendigkeit für eine solche Verordnung mehr sehen.
Achtung und Respekt vor der Natur und die Tatsache, dass gerade das Tegernseer Tal seit jeher von dieser Natur lebt (Tourismus), tritt hinter dem Wunsch, einen noch freieren Zugriff auf unsere Natur zu besitzen, zurück.
Aber der ständig steigende Nutzungsdruck und die immer offensichtlicher werdenden Veränderungen der Landschaft in den letzten Jahren durch intensive Bebauung zeigen, dass es dieses rechtlichen Schutzes bedarf!
Eine befreundete Naturschützerin spricht von "Raubrittertum", das den Wert an der Natur nicht erkenne.
Es ist schon lange eine Tatsache: die Natur hat keine Lobby!
Nicht vergessen sollten wir, dass LSGs den geringsten Schutzstatus besitzen, über die letzten 30 Jahre sind weit über 90 Hektar herausgenommen worden, es ist nur ein Federstrich, wenn Bauvorhaben der Gemeinden gewünscht sind.
Und ein Naturschutzgebiet hat unser Landkreis bis heute nicht!
Aber als SGT setzen wir uns ein, gemeinsam mit unseren Verbündeten, dass es auch nach einer zweiten Auslegung möglich sein wird, eine wertvolle Grundlage für den Schutz der kulturhistorisch und naturschutzfachlich so besonders erhaltenswerten Landschaft des Miesbacher Landkreises zu schaffen!
https://www.schutzgemeinschaft-tegernseer-tal.de/images/sgt/pdf/SN-LSG.pdf