Warum die Fortschreibung der Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach so wichtig ist
Die SGT begrüßt ausdrücklich die umfassende Überarbeitung der sechs großen Landschaftsschutzgebiete im Landkreis Miesbach, die bereits 1955 ausgewiesen wurden.
Mit der neuen Fassung werden die Verordnungen an die heutige Entwicklung angepasst und rechtliche Lücken geschlossen, die durch den Verlust der ursprünglichen Karten entstanden sind.
Die Landschaftsschutzgebiete prägen seit Jahrzehnten das Gesicht unseres Landkreises. Sie sind der Grund dafür, dass wir bis heute eine außergewöhnlich schöne und vielfältige Natur- und Kulturlandschaft genießen dürfen. Ohne diesen Schutz wären viele charakteristische Landschaftsbereiche längst überbaut oder stark verändert.
Schon Landrat Anton Bauer warnte 1954 davor, dass aus dem Landkreis keine Großstadt werden dürfe, weil sonst die Gäste ausbleiben würden. Seine Worte sind aktueller denn je: Der Druck auf Natur und Landschaft nimmt weiter zu. Umso wichtiger ist es, die bestehenden Schutzgebiete zu sichern und an neue Herausforderungen anzupassen – damit unsere Heimat lebenswert bleibt und der Tourismus auf einer gesunden Grundlage bestehen kann.
Zudem verpflichtet die Alpenkonvention den Landkreis, bestehende Schutzgebiete zu erhalten und bei Bedarf zu erweitern. Diese Verpflichtung ist auch im Bayerischen Naturschutzgesetz verankert – der Schutz unserer Alpenlandschaft ist also nicht nur eine Frage des Wollens, sondern auch des gesetzlichen Auftrags.
Die SGT unterstützt daher die Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete ausdrücklich. Kritisch sehen wir jedoch, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen wie Straßen- und Wegebau oder Abgrabungen künftig nur anzeigepflichtig und nicht mehr erlaubnispflichtig sein sollen. Hier sollte der Schutz von Natur und Landschaft Vorrang haben, damit die Einzigartigkeit unserer Region auch für kommende Generationen erhalten bleibt.